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Informationen zu den Behandlungskosten

Die Abwicklung der administrativen und finanziellen Angelegenheiten erfolgt in der Regel über das International Office des Universitätsklinikums Heidelberg. Die Mitarbeiter des International Office sind stets um eine einwandfreie und zeitnahe Abwicklung aller erforderlichen Schritte bemüht. Sollten Fragen zum Kostenvoranschlag auftreten, bitten wir um Kontaktaufnahme mit dem International Office; Bei Fragen zur Abrechnung wenden Sie sich bitte an das IO-Abrechnungs-Team. Bitte geben Sie stets Ihre IO-Fallnummer an. Kontaktinformationen finden Sie unten auf der Seite.

Kostenvoranschlag
Die eingereichten medizinischen Unterlagen und Informationen zur Diagnose oder zum Gesundheitsproblem müssen zunächst von einem Experten des entsprechenden medizinischen Fachgebiets überprüft werden. Auf der Grundlage des vom Experten eingereichten Behandlungsangebots wird ein Überblick über die erwarteten Behandlungskosten erstellt. Dies ist eine vorläufige Berechnung (Schätzung). Die letztendlich erforderlichen therapeutischen und diagnostischen Maßnahmen können auf der Grundlage der vorgelegten Ergebnisse nicht spezifisch vorhergesagt werden. Aus diesem Grund kann eine vorläufige Kostenschätzung vorgenommen werden, und die tatsächlichen Kosten können sich ändern.
Zusammen mit dem Behandlungsangebot und dem Kostenvoranschlag senden wir auf Anfrage einen vorläufigen und unverbindlichen Erstberatungstermin.
Nach Erhalt der in Ihrem Kostenvoranschlag angegebenen Vorauszahlung erhalten Sie eine vom Visa-Büro verlangte Terminbestätigung.

Zahlungsmöglichkeiten:
Sobald Sie sich zu einer Behandlung am Universitätsklinikum Heidelberg verpflichtet haben, bitten wir Sie, den gesamten Betrag auf das Konto des Universitätsklinikums Heidelberg zu überweisen, wie im Kostenvoranschlag angegeben.

Option 1: Geldtransfer
Eine Überweisung kann bei Ihrer Bank persönlich oder online erfolgen. Bitte kontaktieren Sie Ihre Bank, um die Zahlung zu planen. Krankenhaus der Universität Heidelberg: Die Bankdaten des International Office befinden sich in der unteren rechten Ecke Ihres Kostenvoranschlags.

Option 2: Bezahlen Sie mit Bargeld
Eine Barzahlung kann vor dem Termin in der Kasse in der Kopfklinik im Erdgeschoss in der Nähe des Eingangs (in der Nähe der Cafeteria) erfolgen.

Die Bürozeiten der Kassiererin finden Sie hier.

Option 3: Kreditkartenzahlung
Wir akzeptieren Kreditkartenzahlungen. Die Zahlung kann online oder in unserem Büro mit einem Kartenleser erfolgen.

Endgültige Abrechnungserklärung:
Ungefähr sechs Wochen nach Abschluss der Behandlung werden die tatsächlichen Kosten der erforderlichen Maßnahmen ermittelt. Liegen diese Kosten unter der Vorauszahlung, wird der Restbetrag sofort zurückerstattet. In bestimmten Fällen, insbesondere wenn im Verlauf der Behandlung Komplikationen auftreten, kann zum Zeitpunkt der endgültigen Abrechnung eine zusätzliche Zahlung erforderlich sein.

Das Universitätsklinikum Heidelberg kann im Einzelfall Kostenübernahmegarantien von Botschaften (z.B. Bahrain, Dubai, Katar und Saudi-Arabien) akzeptieren. Voraussetzung für die Terminvereinbarung und Durchführung der Behandlung ist, dass vorab eine vom International Office des Universitätsklinikum Heidelberg akzeptierte schriftliche Kostenübernahmegarantie der Botschaft vorliegt. In diesen Fällen müssen die Patienten keine Vorauszahlung leisten.

Patienten mit gesetzlicher/staatlicher Krankenversicherung aus Ländern, die am Sozialversicherungsabkommen der EU beteiligt sind, bietet das Universitätsklinikum Heidelberg folgende Behandlungsoptionen:

  • Behandlung als "Privatpatient": wesentliche Behandlungsschritte werden durch den jeweiligen Chefarzt oder dessen Stellvertreter persönlich und somit von dem erfahrensten Spezialisten durchgeführt.

oder:

  • Behandlung als "Regelleistungspatient": die Behandlung führt ein Team aus Ärzten der zuständigen Fachabteilung durch.

Behandlung als "Privatpatient" 

Für die Behandlung durch den Chefarzt / dessen Stellvertreter fallen Kosten für diese sogenannten „wahlärztlichen Leistungen“ an. Hierfür erstellt das International Office einen Kostenvoranschlag. Der Betrag für die wahlärztlichen Leistungen ist im Voraus zu begleichen. (Abgerechnet wird jeweils die tatsächlich erbrachte Leistung nach Ende der Behandlung. Zu viel bzw. wenig bezahlte Beträge werden nach Rechnungsstellung erstattet bzw. nachgefordert). 

Bei stationären Behandlungen ist, unabhängig von der wahlärztlichen Leistung, die Vorlage des E112/S2-Scheins (oder landesspezifisches äquivalentes Dokument) für die Abrechnung der stationären Leistungen erforderlich. Für die Beantragung der Kostenübernahme der Krankenhauskosten durch die Krankenversicherung im Heimatland verfahren Sie wie im Folgenden unter 1.-4. beschrieben. 

Behandlung als "Regelleistungspatient"

Sie können vor der Behandlung eine Behandlungskostenübernahme bei Ihrer staatlichen/gesetzlichen Krankenversicherung beantragen. Kosten für Leistungen, die zwar in Ihrem Heimatland, nicht aber in Deutschland zum gesetzlichen Leistungsumfang gehören, müssen Sie selbst tragen. 

Dies geschieht folgendermaßen:

1. Fordern Sie das S2 Formular (früher E112) bei Ihrer Krankenversicherung im Heimatland an. Hierauf sollte immer folgendes vermerkt sein:

  • Indikation auf Englisch
  • das geplante Therapieverfahren auf Englisch, soweit bekannt (z.B. stationäre Diagnostik, Operation, Chemotherapie, Protonen-/Schwerionentherapie)
  • die behandelnde Klinik: Universitätsklinikum Heidelberg
  • der Gültigkeitszeitraum (Zeitraum der Behandlung).

2. Senden Sie eine Kopie des Formulars an eine deutsche Krankenkasse Ihrer Wahl. Eine Auswahlliste deutscher Krankenversicherungen finden Sie HIER. Nach Prüfung und Genehmigung des eingereichten Formulars erhalten Sie von der deutschen Krankenkasse einen Abrechnungsschein mit einer Versicherungsnummer. 

Wichtiger Hinweis betreffend den Leistungsumfang:
https://www.eu-patienten.de/de/behandlung_deutschland/geplante_behandlung/wer_traegt_die_kosten/behandlung_wie_gesetzlich_krankenversicherte_2/behandlung_wie_gesetzlich_krankenversicherte_4.jsp

"Welche Leistungen Sie im Rahmen der EG-Verordnungen in Anspruch nehmen können, richtet sich nach dem gesetzlichen Leistungsspektrum des Behandlungsstaates. Wenn Sie sich in Deutschland behandeln lassen, können Sie deshalb nur Leistungen in Anspruch nehmen, die auch in Deutschland gesetzlich krankenversicherten Personen bei Erfüllen der gleichen Voraussetzungen zustehen würden. Sieht zwar das Recht Ihres Heimatlandes die von Ihnen gewünschte Leistung vor, z. B. eine bestimmte Behandlungsform, nicht aber das deutsche Recht, können Sie sich auch nicht in Deutschland entsprechend behandeln lassen. (...) Ein Vorgehen im Rahmen der EG-Verordnungen kann folglich im Einzelfall entweder eine Einschränkung bedeuten oder Ihnen ein breiteres Behandlungsspektrum ermöglichen. Kennt z. B. das deutsche Recht eine Leistung für gesetzlich Krankenversicherte, die das Recht Ihres Heimatlandes nicht kennt, kann Ihnen Ihr Krankenversicherungsträger dennoch die Behandlung in Deutschland genehmigen. Eine Verpflichtung hierzu besteht allerdings nicht."

Aus diesem Grund sollte die zu behandelnde Indikation und, soweit bekannt auch das geplante Therapieverfahren in Ihrem Antrag auf Kostenübernahme an eine Deutsche Krankeversicherung genannt sein (z.B. stationäre Diagnostik, Operation, Chemotherapie, Protonen-/Schwerionentherapie).

 

3. Bitte nehmen Sie zur Terminvereinbarung Kontakt mit dem International Office auf, indem Sie eine Behandlungsanfrage über das Online-Formular zusenden (soweit noch nicht erfolgt) und legen Sie soweit vorhanden eine Kopie des Abrechnungsscheins mit dem Online-Formular oder per E-mail vor. 

4. Am ersten Behandlungstag bringen Sie bitte die Originale (S2-Schein und deutscher Abrechnungsschein) zur Patientenaufnahme mit. Ihre Kosten werden wir dann direkt mit der Krankenversicherung abrechnen.

Bitte beachten: Nach den gesetzlichen Vorschriften des deutschen Sozialversicherungsrechts haben Versicherte nach § 39 Abs. 4 Sozialgesetzbuch 5  eine Eigenbeteiligung von 10 Euro für jeden Kalendertag im Krankenhaus, maximal jedoch für 28 stationäre Behandlungstage, zu zahlen.

Das Universitätsklinikum Heidelberg kann im Einzelfall Kostenübernahmegarantien von internationalen Versicherungen (z.B. Allianz Worldwide Partners, AXA PPP International, Cigna Global Health Benefits) akzeptieren. Voraussetzung für die Terminvereinbarung und Durchführung der Behandlung ist, dass vorab eine vom International Office des Universitätsklinikum Heidelberg akzeptierte schriftliche Kostenübernahmegarantie des Kostenträgers vorliegt. In diesen Fällen müssen die Patienten keine Vorauszahlung leisten.

Kostenzusagen anderer Kostenträger, insbesondere privatwirtschaftlicher Unternehmen, können nicht akzeptiert werden. Es ist jedoch in manchen Fällen möglich, dass Patienten ihrer Versicherung/Kostenträger nachträglich die Rechnung einreichen und um eine Rückerstattung bitten. Bitte nehmen Sie in jedem Fall frühzeitig Kontakt mit Ihrem Kostenträger auf.

Fragen & Antworten

Das Universitätsklinikum Heidelberg bietet Beratungstermine und verschiedene Behandlungsmöglichkeiten. Ein Kostenvoranschlag kann erst erstellt werden, wenn die medizinischen Berichte überprüft und eine Entscheidung von den Spezialisten getroffen wurde. Sie werden von Ihrem Casemanager bezüglich des Status Ihrer Anfrage und des Kostenvoranschlags kontaktiert.

Allgemeine Krankenhausleistungen (Regelleistungen) eines stationären Behandlungsfalles werden nach dem sogenannten Diagnosis Related Groups-System (DRG-System) abgerechnet, dem gesetzlichen deutschen Krankenhausabrechnungssystem. Dieses System basiert im Wesentlichen auf der medizinischen Dokumentation von Haupt- und Nebendiagnosen sowie Prozeduren, die den gesamten Krankenhausaufenthalt betreffen. Auch die Zusatzentgelte werden auf der Basis der Prozeduren berechnet. Die Zuordnung zu einer DRG erfolgt auf der Grundlage verschiedener Parameter. Die wichtigsten sind die Hauptdiagnose und die durchgeführten Prozeduren (Operationen, intensive diagnostische oder therapeutische Leistungen, Beatmungsstunden). Auch eventuell vorhandene Nebendiagnosen können die Schweregradeinstufung beeinflussen. Weitere Zuschläge (z.B. für Dialyse, Anwendung spezieller Medikamente, Anwendung von Blutprodukten, Antikoagulation, gesetzliche Zuschläge usw.) werden ebenfalls berechnet und hängen z.B. von der/den angewandten Dosis(en) während des stationären Aufenthaltes ab.

Welche DRG letztendlich für einen stationären Aufenthalt abgerechnet wird, kann nicht vorhergesagt werden, da alle bis zum Ende des Aufenthaltes gestellten Diagnosen und alle diagnostischen oder therapeutischen Leistungen im Verlauf der Behandlung wesentlich sind.

Die Kosten für das Pflegepersonal werden als zusätzliche Tagessätze abgerechnet. Diese gesonderten Kosten erscheinen auf der Rechnung als Position "Kosten für Pflegepersonal".

Zusätzlich zu den Regelleistungen werden gewählte Wahlleistungen, z.B. "Wahlarztbehandlung" (Privatpatientenbehandlung), von den beteiligten medizinischen Abteilungen zusätzlich und gesondert in Rechnung gestellt.

Option 1: Überweisung

Eine Überweisung kann persönlich oder online bei Ihrer Bank erfolgen. Bitte kontaktieren Sie Ihre Bank, um die Zahlung zu planen. Krankenhaus der Universität Heidelberg: Die Bankdaten des International Office befinden sich in der unteren rechten Ecke Ihres Kostenvoranschlags.

Option 2: Barzahlung

Eine Barzahlung kann vor dem Termin in der Kasse in der Kopfklinik im Erdgeschoss in der Nähe des Eingangs und der Cafeteria erfolgen.

Öffnungszeiten des Kassiererbüros

Öffnungszeiten des Kassiererbüros

Vormittag

Nachmittag

Montag

8:00 – 12:00 Uhr

13:00 – 15:00 Uhr

Dienstag

geschlossen

geschlossen

Mittwoch

8:00 – 11:15 Uhr

geschlossen

Donnerstag

8:00 – 12:00 Uhr

13:00 – 15:00 Uhr

Freitag

8:00 – 13:00 Uhr

geschlossen

Saturday

 geschlossen

 Sunday

geschlossen

Option 3: Zahlung per Kreditkarte

Wir akzeptieren Kreditkartenzahlungen. Die Zahlung kann entweder online oder in unserem Büro mit einem Kartenleser erfolgen.

Internationale Überweisungen können ca. 10 Bankarbeitstage ab dem Tag dauern, an dem unsere Bank den Überweisungsauftrag erhält.

Normalerweise sollten Sie den Kostenvoranschlag am nächsten Werktag erhalten können.

  • Anfrage- und Casemanagement

    Telefon: +49 6221 56-6243
    Fax: +49 6221 56-33955

    E-MAIL
  • Buchhaltung

    Fax: +49 6871 9000-1565

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