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Prinzipielle Kriterien

für eine experimentelle autologe Stammzelltransplantation (ASZT) zur Behandlung der Multiplen Sklerose (MS)

Dies ist eine experimentelle Therapie, deren Überlegenheit gegenüber anderen, zugelassenen immunmodulierenden Therapien in vergleichenden Studien nicht gezeigt ist. Wie bei den zugelassenen immunmodulierenden Therapien vermag auch diese Therapie nicht, bereits bestehende Schäden am Nervensystem rückgängig zu machen. Die Behandlung ist mit erheblichen Risiken verbunden, weshalb sie auch nur dann zum Einsatz kommt, wenn die Erkrankung trotz einer Behandlung mit zugelassenen MS-Therapien weiter sehr aktiv ist.

Eine ASZT kommt prinzipiell nur dann in Betracht, wenn

  • eine hochaktive schubförmige Multiple Sklerose trotz mindestens zweier immunmodulierender Therapien vorliegt*
  • die Erstmanifestation nicht länger als 10 Jahre und die erste immunmodulierende Therapie nicht länger als 5 Jahre zurückliegt
  • der EDSS zwischen 2,5 und 5,5 liegt
  • keine medizinischen Kontraindikationen gegenüber einer ASZT bestehen

* Die Aktivität muss durch eine Zunahme des EDSS von mehr als 1 in den letzten zwei Jahren sowie durch eine Zunahme der Läsionslast im zerebralen MRT dokumentiert sein. Die immunmodulierende Therapie muss mindestens eine Basistherapie (Interferone, Glatiramerazetat) sowie mindestens eine weitere Therapie (Dimethyfumarat, Fingolimod, Natalizumab, Teriflunomid, Mitoxantrone) beinhaltet haben. Diese Kriterien müssen durch ein Einschätzung des/der behandelnden Neurologen/in dokumentiert sein.

Auch wenn diese Kriterien prinzipiell erfüllt sind, muss jede einzelne Entscheidung für eine ASZT sorgfältig geprüft und von anderen Faktoren, die hier nicht aufgeführt sind, abhängig gemacht werden.

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