Patienten, die ein Visum benötigen, senden wir ein Einladungsschreiben zur Weiterleitung an die Botschaft zu. Voraussetzung ist, dass der auf dem Kostenvoranschlag ausgewiesene Betrag vollständig auf dem Konto des Universitätsklinikums Heidelberg eingegangen ist. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie unsere Unterstützung wünschen.
Weitere Informationen zur Beantragung eines Visums finden Sie auf den Internetseiten der deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland.
Reisekrankenversicherung
Für Personen, die zur Durchführung einer medizinischen Behandlung nach Deutschland reisen, sowie für mitreisende Angehörige ist der Abschluss einer Reisekrankenversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Die Reisekrankenversicherung ist im Heimatland abzuschließen, z.B. über das Reisebüro.







